Wer sich unser Mini zu „Abschreibungen“ angeschaut hat, weiß schon, wie Abschreiben grundsätzlich funktioniert.
Es gibt aber auch Sonderfälle, wie die „geringwertigen Wirtschaftsgüter“. Das sind z.B. Möbel, Handys und Kaffeemaschinen.
Bei denen hast Du verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten, die Deine Buchhaltung vereinfachen können. Außerdem kannst Du beeinflussen, wie viele Steuern in dem Jahr fällig werden.
Also: Wir erklären Dir in diesem Video, was genau GWG sind, und wie man sie abschreiben kann!
Geringwertige Wirtschaftsgüter [?] - also GWG - gehören zum Anlagevermögen und haben bestimmte Eigenschaften:
Maximaler Netto-Anschaffungswert: 800 Euro netto. [§]
Beweglich: Physisch bewegbare Gegenstände wie Büromöbel, Werkzeuge oder elektronische Geräte
Abnutzbar: Technische oder wirtschaftliche Abnutzung
Selbstständig nutzbar: Unabhängig von anderen Geräten verwendbar
Mindestens 1 Jahr
Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer gibt an, wie lange ein Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann. Sie wird in der Regel durch die AFA-Tabellen des Finanzamts festgelegt oder muss bei nicht aufgeführten Gütern geschätzt werden.
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AfA-Tabelle
Die AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) ist eine vom Finanzamt veröffentlichte Übersicht, die die Nutzungsdauer verschiedener Wirtschaftsgüter standardisiert. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Abschreibungen.
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Ein Computer-Monitor ist beispielsweise nicht selbstständig nutzbar, da er nur in Kombination mit einem PC verwendet werden kann – er ist also kein GWG.
Eine Kaffeemaschine oder ein Handy hingegen sind selbstständig nutzbar und zählen daher zu den GWG.
Vielleicht hast Du schon gehört, dass GWG ab einem Netto-Wert von 250 Euro in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen werden müssen.
[§]
Vielleicht hast Du schon gehört, dass GWG ab einem Netto-Wert von 250 Euro in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen werden müssen.
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Das bedeutet: Wenn Du eine Buchhaltungssoftware wie Lexware Office nutzt, in der Informationen automatisch erfasst werden, kannst Du Dir das zusätzliche Verzeichnis sparen. Das macht die Verwaltung Deiner GWG deutlich einfacher und spart Zeit!
Für GWG gibt es ein Wahlrecht bei den Abschreibungsregeln:
Sofortabschreibung: GWG mit
Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten umfassen alle Kosten, die notwendig sind, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören der Kaufpreis, Transportkosten und Montagekosten und nachträgliche Anschaffungskosten, abzüglich Rabatten oder Skonti. Alle Kosten werden mit ihren Nettowerten erfasst.
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bis 800 € Netto können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.
Beispiel: Ein Bürostuhl wird laut AfA-Tabelle über 13 Jahre abgeschrieben. Aber wenn er 750 € netto kostet, kann er sofort vollständig abgeschrieben werden.
So reduzierst Du Deine Steuerlast im Anschaffungsjahr, und musst Dich nicht mit der linearen Abschreibung beschäftigen.
Poolabschreibung
[§]
Mehr dazu kannst du auch bei Haufe nachlesen.
: Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € netto kann ein "Sammelposten" gebildet werden, der 5 Jahre lang linear abgeschrieben wird. Wenn Du das wählst, musst Du alle GWG zwischen 250,01 € und 1.000 € in den Sammelposten aufnehmen.
Das heißt: Du darfst nicht gleichzeitig andere GWG sofort abschreiben.
Wichtig: Poolabschreibungen gehen in Lexoffice leider nicht.
Beispiel: Dein Start-up kauft drei Bürotische für je 300 € und einen Computer für 900 €.
Der Sammelposten beträgt dann 1.800 € (3 x 300 € + 900 €).
Er wird über 5 Jahre mit jährlich 360 € (1.800 € / 5 Jahre) abgeschrieben
Die Poolabschreibung ist besonders gut für Güter mit einer langen Nutzungsdauer.
Statt einen Bürostuhl über 13 Jahre abzuschreiben, kannst Du ihn in einem Sammelposten zusammenfassen und über 5 Jahre abschreiben. Das bedeutet: weniger Verwaltungsaufwand, schnelleres Abschreiben und eine gleichmäßige Steuerentlastung über die 5 Jahre.
Reguläre Abschreibung: Alternativ können GWG auch über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Schau Dir dafür einfach die AfA-Tabelle an!
Beispiel: Ein Laptop für 750 € könnte über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren mit jährlich 250 € abgeschrieben werden.
Außerdem musst Du Dich pro Wirtschaftsjahr einheitlich für eine Methode entscheiden. Du kannst Deine Entscheidung also nicht mitten im Jahr ändern!
Denk zudem daran: Ab 800 € musst Du ganz normal abschreiben.
Die Regelungen zu GWG vereinfachen Deine Buchhaltung erheblich und bieten Dir steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Durch die Wahl zwischen Sofort-, Pool- oder regulärer Abschreibung kannst Du flexibel entscheiden, welche Methode am besten zu Deinem Unternehmen passt.
Denke daran, dass sich GWG-Grenzen vom Gesetzgeber angepasst werden können und verfolge hierzu die Gesetzgebung.
Wir danken Lexware Office für das Sponsoring dieser Staffel.
Falls Du noch Fragen oder Feedback hast, kommentier' sie gerne unter unserem YouTube Video.