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Eine GmbH oder UG beschränkt Deine Haftung als Gründer. Das heißt, Du verlierst nicht Dein ganzes Privatvermögen, wenn Dein Unternehmen in der Krise steckt.
Bei bestimmten Fehlern haftest Du doch privat für alles. In diesem Video gehen wir die Fälle zusammen mit Frau. Prof. Wendt Schritt für Schritt durch, damit Du nicht fahrlässig Dein Privatvermögen riskierst.
Gesellschafter einer GmbH ist, wer bei der Gründung Anteile übernimmt – oder später welche kauft.
Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem privaten Vermögen – wenn sie die Einlagen in das Stammkapital geleistet haben.
Für die Schulden der GmbH haftet nur das Unternehmen selbst – Dein Privatvermögen bleibt außen vor.
Aber Achtung - Es gibt Ausnahmen:
Wenn ein Mitgesellschafter seine Einlage im Rahmen der Gründung nicht zahlt, haften die übrigen Gesellschafter [§] anteilig für den Fehlbetrag.
Das nennt sich ✨„Nachschusspflicht“✨. Wenn der „unzuverlässige“ Gesellschafter ausgeschlossen wird, müssen die anderen seinen Anteil übernehmen. Im Innenverhältnis kannst du dir das Geld zwar später zurückholen, aber das klappt natürlich nur, wenn beim Ausgeschlossenen noch was zu holen ist.
Wenn du zum Beispiel für einen Kredit der GmbH privat bürgst, haftest du natürlich trotzdem persönlich – das will die Bank so, und da hilft dir auch deine Gesellschafterstellung nicht.
Wenn du dir als Gesellschafter einfach mal so Geld aus der GmbH nimmst, obwohl das nicht erlaubt ist (Stichwort: Kapitalerhaltung), musst du es zurückzahlen. Und wenn einer nicht zahlt, haften die anderen anteilig.
Ganz wichtig: Privatvermögen und Gesellschaftsvermögen müssen sauber getrennt bleiben – das ist das sogenannte ✨Trennungsprinzip✨
Wenn du Privat- und GmbH-Gelder wild vermischst, kann das richtig problematisch gefährlich werden.
Bei so einer Vermögensvermischung kann es passieren, dass das Gericht die Haftungsbeschränkung aufhebt und du persönlich haftest – das nennt man Durchgriffshaftung.
Das passiert zum Beispiel, wenn keine ordentliche Buchführung existiert oder Gelder ständig privat entnommen werden, ohne das korrekt zu dokumentieren.
Bevor die GmbH offiziell im Handelsregister eingetragen ist, haften die Gesellschafter persönlich für alles, was in dieser Zeit passiert.
Also, Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage. Das heißt: Das Privatvermögen bleibt unberührt.
Trotzdem gibt es Ausnahmen, bei denen Du dann doch in die eigene Tasche greifen musst. Dies gilt übrigens auch für den Fall, dass Du Dich persönlich für einen Vertrag verpflichtest oder Du so auftrittst, dass andere denken, Du haftest privat. Dann hilft Dir auch die GmbH-Haftungsbeschränkung nicht mehr. Das nennt man „Durchgriffshaftung“.
Wir haben für Dich auch ein Beispiel herausgesucht, in dem die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften mussten:
Wir danken der Bertelsmann Stiftung für das Sponsoring dieser Staffel.
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