Was ist das Transparenzregister?

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Sobald Deine GmbH ins

Handelsregister

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eingetragen ist, hast Du einen Monat Zeit, um dem

Transparenzregister

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Umkehrschluss aus § 11 Abs. 1 GmbHG

mitzuteilen, wer der “wirtschaftlich Berechtigte” ist. [§]

Das Transparenzregister verhindert, dass sich jemand hinter komplizierten Firmenstrukturen verstecken kann, um fragwürdige Geschäfte zu machen. Es hilft, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Wirtschaftlich Berechtigter: Das ist jemand, der:

  • Mehr als 25 % der Anteile an der GmbH hält oder

  • Mehr als 25 % der Stimmrechte in der GmbH kontrolliert oder

  • Auf ähnliche Weise Kontrolle über die GmbH ausübt – also zum Beispiel durch Vereinbarungen oder Einflussnahme hinter den Kulissen.

Falls keiner die 25 %-Schwelle erreicht oder auf andere Weise Kontrolle ausübt, dann gilt normalerweise die Geschäftsführung als wirtschaftlich Berechtigter. [§]

Der Unterschied zum Handelsregister?

Das Handelsregister ist wie die Visitenkarte Deiner GmbH. Es enthält Infos über die rechtlichen Vertreter, den Firmensitz und die Gesellschafter.

Das Transparenzregister geht jedoch einen Schritt weiter: Hier muss festgehalten werden, wer wirklich die Kontrolle über das Unternehmen hat – also wer der „wahre Chef“ ist. Auch wenn dieser die Macht durch komplizierte Verträge ausübt und vielleicht nicht offiziell im Handelsregister auftaucht.

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