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Das deutsche Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das vom Amtsgericht verwaltet wird und wichtige Informationen über Unternehmen und Kaufleute bereitstellt. [§]
Es sorgt für eine grundlegende Transparenz in der Wirtschaft, weshalb viele Unternehmen zur Eintragung verpflichtet sind. Über den Handelsregisterauszug kann jeder die wichtigsten Informationen zu den eingetragenen Firmen einholen und sich darauf beziehen.
Publizitätspflicht: Bestimmte Änderungen und Vorgänge müssen offengelegt und eingetragen werden.
Rechtliche Wirkung: Manche Eintragungen haben konstitutive und manche nur deklaratorische Wirkung.
Rechtssicherheit: Jeder kann sich auf die im Handelsregister eingetragenen Informationen verlassen.
Vertrauensschutz: Verlässt sich jemand auf den Inhalt, dann ist er rechtlich vor negativen Konsequenzen geschützt.
Grundsätzlich sind alle Kaufleute zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Dazu gehören Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG sowie eingetragene Kaufleute (e.K.) und Personenhandelsgesellschaften wie die KG, OHG und GmbH & Co. KG.
Kleingewerbetreibende müssen sich hingegen nicht eintragen lassen, haben jedoch die Möglichkeit, dies freiwillig zu tun. Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten, sind ebenfalls von der Eintragungspflicht befreit.
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen unterteilt. Je nach Rechtsform eines Unternehmens erfolgt die Eintragung entweder in der Abteilung HRA oder HRB.
Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs oder Aktiengesellschaften, werden in der HRB geführt. Dagegen werden Personenhandelsgesellschaften, wie KGs und OHGs, sowie Einzelkaufleute in der HRA eingetragen.
Ein Handelsregisterauszug aus der Abteilung HRA liefert vor allem Informationen zu Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten, darunter folgende Details:
Unternehmen der „Unternehmung“
Rechtsform
Inhaber eines kaufmännischen Unternehmens
Persönlich haftender sowie beschränkt haftender Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft
Informationen über einen Wechsel von Inhabern oder Gesellschaftern
Ort der Niederlassung bzw. des Geschäftssitzes
Betrag der Kommanditeinlage beim KG-Kommanditisten
Informationen über einen Wechsel von Inhabern oder Gesellschaftern
Wie so ein Handelsregisterauszug aus der HRA aussehen kann, findest Du hier.
Im Gegensatz dazu gibt die Abteilung HRB unter anderem folgende Informationen zu den Verhältnissen einer Kapitalgesellschaft preis:
Unternehmen der „Kapitalgesellschaft“
Konkrete Rechtsform und Unternehmensgegenstand
Ort der Niederlassung
Person der Geschäftsführer und Vertretungsverhältnisse sowie Prokura
Höhe des Stammkapitals bei der GmbH und des Grundkapitals bei der AG
Liquidation und Eröffnung der Insolvenz
Löschung des Unternehmens
Wie so ein Handelsregisterauszug aus der HRB aussehen kann, findest Du hier.
Das Handelsregister unterscheidet zwischen zwingend einzutragenden Rechtsverhältnissen und solchen, die eingetragen werden können, aber nicht müssen. Darüber hinaus gibt es nicht eintragungsfähige Tatsachen, wie beispielsweise rechtsgeschäftlich erteilte Vollmachten, darunter Handlungsvollmacht oder Generalvollmacht, die nicht im Handelsregister vermerkt werden dürfen.
Zwingend einzutragende Rechtsverhältnisse sind beispielsweise:
Änderung des Firmennamens [§]
Erteilung oder Widerruf von Prokura [§]
Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern oder Vorständen [§] [§]
Außerdem sind Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen offenzulegen oder zumindest zu hinterlegen. Dafür gibts eine 12-monatige Frist ab Ende des Geschäftsjahres. Als Gründer fällst du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit unter die Kleinstgesellschaften. [§] Diese können von den Erleichterungen für Kleinunternehmen Gebrauch machen.
[§]
Verweis für Erleichterung der Kleinunternehmen nach § 267a Abs. 2 HGB ; Erleichterungen nach §§ 274a, 276, 288 Absatz 1 HGB
Auch hier drohen Dir bei Nichterledigung wieder Bußgelder. Alles rund um das Thema Jahresabschluss erfährst Du in unserem Video „Buchhaltung“.
Wenn Dich die Offenlegungspflicht näher interessiert, kannst Du hier mehr nachlesen:
BfJ - Offenlegungspflichten (bundesjustizamt.de).
Eintragungsfähig sind dagegen:
Ein Eintrag im Handelsregister kann unterschiedliche rechtliche Wirkungen haben. Es wird zwischen konstitutiven und deklaratorischen Eintragungen unterschieden.
Konstitutive Eintragungen: Diese Eintragungen begründen erst die rechtliche Wirkung. Wenn Du Deine GmbH i.G. eintragen lässt, wird sie erst zur GmbH.
Deklaratorische Eintragungen: Diese Eintragungen haben eine rein bestätigende Wirkung. Sie spiegeln Tatsachen wider, die bereits eingetreten sind. Ein Beispiel ist die Bestellung eines Prokuristen. Der Prokurist kann bereits ab dem Zeitpunkt seiner Bestellung für das Unternehmen handeln, die Eintragung im Handelsregister dient nur der Transparenz.
Das Handelsregister bietet Dir und allen anderen im Geschäftsleben einen Schutzschild, den Vertrauensschutz. Das bedeutet: Was drin steht, darfst Du als Wahrheit ansehen – auch wenn’s eigentlich falsch ist.
Unterschieden wird zwischen dem positiven und dem negativen Vertrauen oder korrekter gesagt: Die positive sowie die negative Publizität ist geschützt.
Positive Publizität: Was im Register steht, ist die Wahrheit, und Du darfst Dich darauf verlassen. [§] Steht drin, dass Herr Schmidt Geschäftsführer ist? Dann darfst Du mit ihm Verträge abschließen, ohne dass Dir jemand später vorwirft, dass das nicht rechtens war.
Negative Publizität: Was nicht im Register steht, gilt nicht. Punkt. [§] Wenn z.B. ein Geschäftsführerwechsel nicht eingetragen wurde, kann dir niemand vorwerfen, dass du mit dem "falschen" Geschäftsführer verhandelt hast.
Die Anmeldung zum Handelsregister erfordert zwingend die Mitwirkung eines Notars. Aufgrund des Vertrauensschutzes und den möglichen rechtlichen Konsequenzen dient der Notar hier als zusätzliche Absicherung. Er übernimmt daher folgende Aufgaben im Anmeldeprozess:
Der Notar prüft, ob die Gründungsunterlagen des Unternehmens vollständig und rechtskonform sind und
Beglaubigt die Unterschriften der handelnden Personen und bestätigt die Richtigkeit der Angaben.
Anschließend reicht er die beglaubigten Dokumente elektronisch beim zuständigen Amtsgericht ein.
Das Amtsgericht prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird die Eintragung im Handelsregister vorgenommen.
Für die Eintragung ins Handelsregister fallen sowohl Notargebühren als auch Gerichtsgebühren an. Diese variieren je nach Unternehmensform und Umfang der Eintragung, bewegen sich aber oft im Bereich von 150 bis 350 Euro. Zusätzlich fallen Notargebühren an, die je nach Aufwand kalkuliert werden.
Nach der Eintragung wird diese im Bundesanzeiger veröffentlicht
Im Gegensatz zum Handelsregister muss die Anmeldung zum Transparenzregister nicht zwingend durch einen Notar erfolgen, da dieses Register keine direkten Wirkungen im Geschäftsverkehr hat. Der Vertrauensschutz und die rechtliche Verbindlichkeit gelten im Transparenzregister nicht im gleichen Ausmaß. Deshalb kann die Eintragung dort eigenständig erfolgen, ohne notarielle Beglaubigung.
Wenn falsche Informationen im Handelsregister eingetragen sind, kann dies teilweise schwerwiegende Folgen haben.
Der Notar prüft, ob die Gründungsunterlagen des Unternehmens vollständig und rechtskonform sind und
Beglaubigt die Unterschriften der handelnden Personen und bestätigt die Richtigkeit der Angaben.
Anschließend reicht er die beglaubigten Dokumente elektronisch beim zuständigen Amtsgericht ein.
Das Amtsgericht prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird die Eintragung im Handelsregister vorgenommen.
Für die Eintragung ins Handelsregister fallen sowohl Notargebühren als auch Gerichtsgebühren an. Diese variieren je nach Unternehmensform und Umfang der Eintragung, bewegen sich aber oft im Bereich von 150 bis 350 Euro. Zusätzlich fallen Notargebühren an, die je nach Aufwand kalkuliert werden.
Nach der Eintragung wird diese im Bundesanzeiger veröffentlicht
Im Gegensatz zum Handelsregister muss die Anmeldung zum Transparenzregister nicht zwingend durch einen Notar erfolgen, da dieses Register keine direkten Wirkungen im Geschäftsverkehr hat. Der Vertrauensschutz und die rechtliche Verbindlichkeit gelten im Transparenzregister nicht im gleichen Ausmaß. Deshalb kann die Eintragung dort eigenständig erfolgen, ohne notarielle Beglaubigung.
Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich, was grundsätzlich positiv für die Transparenz ist. Allerdings ziehen auch Betrüger Nutzen aus dieser Offenheit. Gerade junge Unternehmen, die neu im Handelsregister eingetragen sind, werden oft von unseriösen Anbietern kontaktiert, die ihnen vermeintlich offizielle Dienstleistungen anbieten. Diese Betrüger versenden oft Schreiben, die wie offizielle Behördenbriefe wirken, und fordern hohe Gebühren für Einträge in nicht-existierende oder bedeutungslose Register.
Tipp: Prüfe offizielle Briefe genau und überweise niemals Geld ohne sorgfältige Prüfung der Forderungen.
Auf der Website www.handelsregister.de kannst Du Informationen über alle eingetragenen Unternehmen finden.
Nutze dafür die “Normale Suche” Funktion im Menü und gib dort das Unternehmen ein, über dass Du Dich informieren willst.
Wenn Dein gesuchtes Unternehmen erscheint, kannst Du unter den Buchstaben-Kennungen folgende Informationen abrufen: aktueller Abdruck, chronologischer Abdruck, historischer Abdruck, Dokumentenansicht, Unternehmensträger und strukturierter Registerinhalt.
Ein aktueller Abdruck kann dann so aussehen:
Du siehst also, dass es ziemlich einfach ist, den Namen der Gesellschafter und den Sitz Deines Unternehmens herauszufinden.
Achtung: Das Handelsregister darf nicht mit dem Unternehmensregister verwechselt werden. Sie sind ähnlich, aber das Unternehmensregister hat wie das Transparenzregister keine verbindliche Wirkung im Geschäftsverkehr. Hier musst Du später einmal Deinen Jahresabschluss einreichen. Das erklären wir später bei der Buchhaltung.
Das Handelsregister schafft Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, indem es wichtige Unternehmensdaten öffentlich zugänglich macht. Die Eintragung ist für viele Unternehmen Pflicht und sichert Verlässlichkeit durch den sogenannten Vertrauensschutz. Allerdings sollten Unternehmen regelmäßig ihre Einträge überprüfen, um rechtliche Konsequenzen und sich vor Betrugsversuchen schützen.
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