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Als Geschäftsführung einer GmbH vertrittst Du nicht nur Dein Unternehmen nach außen, sondern trägst auch im Inneren Verantwortung.
Du haftest im Innenverhältnis – also gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern – als auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten. Die „Dritten“ können Behörden, Vertragspartner oder „Geldgeber“ sein.
Was damit genau gemeint ist, erklären wir Dir in diesem Video. Zusammen mit Frau Prof. Wendt zeigen wir Dir auch Fallbeispiele für unterschiedliche Situationen.
Wir geben dir jetzt einen Überblick darüber, welche Regelungen und Pflichten du als Geschäftsführer unbedingt beachten musst.
Du musst die ✨„Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“✨ anwenden. Das heißt: Du musst im Interesse der GmbH handeln, Deine Entscheidungen auf guter Informationsbasis treffen und Risiken sorgfältig abwägen.
Du prüfst vor Abschluss eines großen Liefervertrags die Bonität des Vertragspartners und vergleichst Alternativangebote, statt einfach blind zu unterschreiben.
Du prüfst vor Abschluss eines großen Liefervertrags die Bonität des Vertragspartners und vergleichst Alternativangebote, statt einfach blind zu unterschreiben.
Du bist dafür verantwortlich, dass die GmbH alle gesetzlichen Vorschriften einhält – von Steuern bis Datenschutz.
Du sorgst dafür, dass die Umsatzsteuervoranmeldung pünktlich abgegeben wird und keine illegalen Beschäftigungsverhältnisse bestehen.
Durch zu spät abgegebene Steuererklärungen entstehen Verspätungszuschläge – hier haben die Gesellschafter das Recht Dich als Geschäftsführung persönlich dafür zahlen zu lassen
Du darfst deine Stellung nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen und musst Interessenkonflikte offenlegen.
Du informierst die Gesellschafter, wenn ein naher Verwandter ein Geschäft mit der GmbH eingehen will.
Du schließt einen Vertrag mit einer Firma ab, an der du selbst beteiligt bist, ohne dies offenzulegen. Kommt es zu einem Schaden, haftest du auf Ersatz.
Du darfst als Geschäftsführung keine Geschäfte auf eigene oder fremde Rechnung machen, die der GmbH schaden könnten.
Du gründest heimlich eine Konkurrenzfirma und leitest Aufträge dorthin um.
Das Stammkapital der GmbH ist tabu – es darf nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, wenn dadurch das Mindestkapital unterschritten wird.
[§]
§§ 30, 31 GmbHG
Was es rund um das Stammkapital zu beachten gibt, haben wir in einem amderen Mini zusammengefasst.
Du musst für eine ordnungsgemäße Buchführung sorgen und die Gesellschafter regelmäßig informieren.
Du stellst sicher, dass der Jahresabschluss korrekt erstellt und der Gesellschafterversammlung vorgelegt wird.
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung musst du ohne ZögernInsolvenz anmelden.
Die GmbH kann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen – du leitest unverzüglich das Insolvenzverfahren ein.
Die GmbH ist zahlungsunfähig, aber Du wartest mit dem Insolvenzantrag. Für alle Schäden, die durch diese Verzögerung entstehen, haftest Du persönlich als Geschäftsführung.
Außerdem kannst du als Geschäftsführung von den Gesellschaftern Weisungen bekommen. Zum Beispiel könnten die Gesellschafter angewiesen, eine bestimmte Maschine nicht zu verkaufen.
Diese Anweisungen sind für dich bindend. Das heißt, verkaufst du diese Maschine gegen die Weisung der Gesellschafter trotzdem können die Gesellschafter Schadensersatz einfordern - z.B. in Höhe der Kosten für die Rückabwicklung des Verkaufs. Du haftest dann als Geschäftsführung also auch mit deinem Privatvermögen. Dabei ist es dann auch egal, ob du absichtlich oder nur fahrlässig gehandelt hast.
Die einzige Ausnahme:
Wenn der Dritte weiß oder „wissen muss“, dass der Geschäftsführer die Vorgaben der GmbH ignoriert, ist das Geschäft für die Gesellschaft nicht verbindlich.
In der Praxis ist das aber selten, weil interne Vorgaben meistens nicht öffentlich sind - Dritte können es also nicht genau wissen.
Zusammenfassend muss man feststellen, als Geschäftsführung trägt man viel Verantwortung und kann bei Pflichtverletzungen persönlich haften. Helfen können klare Regeln in Form einer Geschäftsordnung sowie ein guter Überblick über die eigene Buchhaltung.
Dazu haben wir euch mehr in der Staffel „Buchhaltung“ erklärt.
Wir danken der Bertelsmann Stiftung für das Sponsoring dieser Staffel.
Falls Du noch Fragen oder Feedback rund um das Thema Bürokratie, Steuern, Buchhaltung oder zu unserem Crashkurs hast, kommentier' sie gerne unter unserem YouTube Video.